AGB
§ 1 Gegenstand der Dienstleistung
Klienten bei der hanl hypnosepraxis (Eine Unternehmung der Firma hanlundpartner) Beratungsdienstleistung in Form (meist) mehrerer Sitzungen in Anspruch.
Die Honorierung des Hypnotherapeuten erfolgt durch den Klienten. Siehe hierzu § 5.
Die Hypnosen unterstützen Klienten und können Selbstheilungskräfte aktivieren, es wird keine Heilung versprochen.
Begriffe wie Hypnotiseur und Hypnosetherapeut sowie Hypnose und Hypnosetherapie werden hier synonym verwendet.
§ 2 Ort der Sitzungen
Hypnose-Sitzungen finden in der Badenerstrasse 816, 8048 Zürich (Im Zentrum LAGUNA) statt, insofern Klient und Hypnotiseur keinen anderen Ort dafür vereinbart haben.
§ 3 Hypnotiseur: Rechte und Pflichten
a) Persönliche Leistungserbringung: Der Hypnotherapeut und Hypnose-Master Roland Hanl erbringt die Hypnotherapie-Leistung persönlich.
b) Offenheit: Er legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.
c) Verschwiegenheit: Der Hypnotherapeut wahrt Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Sitzungen.
d) Der Hypnotherapeut wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Klienten. Er beeinflusst den Klienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.
e) Es können Video-/Audioaufzeichnungen von Sitzungen erstellt werden. Die Rechte dieser Aufzeichnungen liegen bei der Forma hanlundpartner und können Klienten nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Firma hanlundpartner versichert, dass diese Aufnahmen ausschließlich als Arbeitsmittel bzw. –dokumentation im Rahmen der Hypnotherapie genutzt werden und in keinem Fall veröffentlicht oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.
f) Der Hypnotherapie ist der Ethik folgender Verbände verpflichtet: Deutscher Fachverband Coaching e.V. (DFC), Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. und NGH (National Guild of Hypnosis). Die strengen Ethikverpflichtungen dieser Verbände enthalten u.a. eine strikte Distanzierung von Sekten.
§ 4 Klient: Rechte und Pflichten
a) Der Klient ist vor, während und nach der gesamten Hypnotherapie für seine Gesundheit selbst verantwortlich.
b) Der Klient nimmt alle vereinbarten Hypnose-Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Er nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens 15 Minuten Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können.
c) Termine und Stornierungen siehe §6
d) Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Hypnotherapie-Prozess. Der Hypnotherapeut kann nur Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der Klient) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit die Hypnotherapie erfolgreich sein kann.
§ 5 Honorar und Rechnungsstellung
Höhe des Honorars: 180 CHF/Stunde (60 Minuten). Das Honorar bezieht sich auf die Sitzungsdauer. Das Honorar ist entweder bar im Verlauf der Sitzung oder nach vorgängiger Vereinbarung per Rechnung zu begleichen.
Als freiwilliges Entgegenkommen werden max. 2 Stunden pro Sitzungen berechnet, falls eine Sitzung länger als 2 Stunden dauern sollte. Dieses Entgegenkommen ist an die termingerechte Begleichung der Rechnung gekoppelt und erlischt automatisch falls die Rechnung nicht termingerecht beglichen wird (es gilt der Zahlungseingang auf unserem Konto).
Bei Zahlungsverzug werden Fr. 40.- Mahngebühren erhoben.
§ 6 Termine und Stornierungen
Standardtermine umfassen 90 Minuten und können im Bedarfsfall länger dauern.
Wird ein Termin vom Klienten vorgängig storniert, sind Fr. 50.- vom Klienten zu entrichten. Sollte der Termin innerhalb von weniger als 24 Stunden (Montagstermine 72 Stunden) vor Terminbeginn storniert werden ist der Betrag von Fr. 200.- vom Klienten zu entrichten.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Der Hypnotherapeut haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Verletzungen dieser Vereinbarung oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt-Hypnotherapie-Prozesses begrenzt.
§ 7 Verschwiegenheit und Datenschutz gegenüber dem Klienten
Der Hypnotherapeut unterliegt der Schweigepflicht. Er behandelt alle Informationen, die er über den Klienten erhält, strikt vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.
§ 8 Dauer der Vereinbarung und Ausweitung des Geltungsbereichs
Der Vereinbarung zwischen Klient und Hypnotiseur gilt unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 5 Werktagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Schweiz. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Schriftliche
Nebenabreden (z.B. auch per E-Mail) bedürfen immer der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.
Gerichtsstand ist Zürich.
§ 10 Standardablauf von Hypnosebehandlungen / Hypnosetherapie
- Bedarf: Der Klient entdeckt einen Hypnotherapie-Bedarf oder den Wunsch nach individueller Förderung und Unterstützung in einem spezifischen Anliegen und einigt sich mit dem Hypnotherapeuten hierüber.
- Auftragsklärung: Zusammen mit dem Hypnotherapeuten legt der Klient das Ziel des Hypnotherapie fest. In dieser Phase soll bereits erkennbar werden, ob der Klient den Hypnotherapeuten kompetent, hilfreich und vertrauensvoll wahrnimmt (psychologische Vertragsvoraussetzungen) und ob die formalen Voraussetzungen der Zusammenarbeit gegeben sind.
- Vertrag: Klient und Hypnotherapeut schließen eine Hypnose-Vereinbarung. Beide Parteien treffen nun eine Vereinbarung, in der das Ziel, die ungefähre Dauer der Maßnahme oder Sitzungshäufigkeit und anderes festgelegt werden.
- Ist-Soll-Differenz: Klient und Hypnotherapeut erheben eine Analyse des Ist-Zustandes: Auf welche Weise stellt sich das Anliegen genau (!) dar? Die „Landkarte“ wird erkundet: Welche Begabungen, Neigungen, Werte, Muster, Zusammenhänge, Gefühle, Gedanken, Interaktionen… existieren? Klient und Hypnotherapeut formulieren den Soll-Zustand: Was genau ist das Ziel des Klienten in Bezug auf das Anliegen? Der Abstand, die Differenz, zwischen Ist und Soll wird erkundet.
- Lösungswege finden: Klient und Hypnotherapeut entwerfen Lösungs-Wege, die vom Ist- zum Soll-Zustand führen. In dieser Phase werden auch die erforderlichen Interventionen, Verfahren, Tools und dergleichen besprochen, die hilfreich erscheinen.
- Veränderungsangebote: In der Phase der Interventionen wird der Lösungsweg (mit allen Hindernissen, Seitenstraßen, Sackgassen) beschritten. Interventionen können sein: Zielführende Gespräche, Aktionsmethoden aus den systemischen Verfahren, Imaginationsverfahren, kognitives Umstrukturieren, „Hausaufgaben“ u.a.
- Zielerreichung: Wenn das Ziel überprüfbar (messbar, von außen und innen erkennbar) erreicht ist, kann der Klient den Arbeitsprozess integrieren.
- Take home, Ausblick: Im Abschlussgespräch setzen sich erneut Klient, und Hypnotherapeut zusammen und besprechen, in welchem Umfang das Ziel erreicht wurde und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Veränderung langfristig zu sichern.
Die AGBs gelten ab dem 01.01.2021